Sechsstelliges Bußgeld für Datenpanne

Der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz hat ein Exempel statuiert. Ausgehend von verschiedenen Verwechselungen von Patienten habe dies strukturelle technische und organisatorische Defizite aufgezeigt.

Mehr dazu in er Ärztzeitung.

5. Dezember 2019


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